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    RECHT und RÜCKSICHT! Wissenswertes über Hausmusik und Lärmbelästigung

    RECHT und RÜCKSICHT!!! ….Wissenswertes über Hausmusik und Lärmbelästigung

    Was machst Du, wenn die eigene Musikbegeisterung nicht von allen Nachbarn geteilt wird, Du aber üben möchtest und es einfach liebst, Saxophon zu spielen?

    Weil wir immer wieder mal darauf angesprochen werden, möchten wir hier gerne mit Dir teilen, was wir zum Thema Ruhestörung und Lärmbelästigung durch Musizieren vor dem Hintergrund RECHT und RÜCKSICHT herausgefunden haben.

    Erst mal zum Thema RECHT

    So viel sei schon mal vorab gesagt: Egal ob Du Anfänger oder Profimusiker bist, grundsätzlich gilt: Hausmusikanten dürfen ihrem Talent nachgehen! Es gibt ein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit!

    Die Vorschriften wann Ruhezeiten einzuhalten sind, sind in den verschiedenen Bundesländern allerdings unterschiedlich geregelt. Um das zu verdeutlichen hier eingangs exemplarisch und stark gekürzt mal drei Bespiele:

    1. Nordrhein Westfalen: Nach § 9 des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW sind alle Tätigkeiten untersagt, die geeignet sind, die Nachtruhe in der Zeit von 22 bis 6 Uhr zu stören
    2. Bayern: Lärmbelästigungen werden nach § 117 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes behandelt. Die Ruhezeiten jedoch legt jede Stadt/Gemeinde selbst fest. Bsp. München: Die Musiklärmverordnung legt eine Nachtruhe zwischen 22 und 7 Uhr UND eine Mittagsruhe zwischen 12 und 15 Uhr fest.
    3. Brandenburg: Von 22 bis 6 Uhr ist jegliche Lautstärke verboten, welche die Nachtruhe stören. Hinzu gibt‘s hier noch die Ruhezeiten zwischen 22 und 8 Uhr UND zwischen 13 und 15 Uhr, SOWIE ein besonderes Ruhebedürfnis an Sonn- und Feiertagen.

    Häufig sind darüber hinaus Vereinbarungen zu den Ruhezeiten in der Hausordnung und oder im Mietvertrag festgelegt. Diese können die allgemeinen Vorgaben von Bundesland oder Stadt noch konkretisieren. Die nächtlichen Ruhezeiten ergeben sich allerdings unmittelbar aus gesetzlichen Vorschriften, den Immissionsschutzgesetzen der Länder. Die Mittagsruhezeiten basieren hingegen in der Regel auf Hausordnungen und Mietvertragsvereinbarungen. Jedoch, nicht alles was in einem Mietvertrag festgelegt ist, muss auch rechtens sein. Die Gerichtsurteile weiter unten können da etwas Orientierung geben.

    Übrigens: Während der festgelegten Ruhezeiten ist nur Zimmerlautstärke gestattet. Als Zimmerlautstärke hat das Gericht 40 Dezibel über Tag und 30 Dezibel während der Nachtzeit festgelegt. Der durchschnittliche Schallpegel von Klavier, Geige und Flöte liegt bei 80-86 db, Trompete und Schlagzeug liegen mit um die 90db im Bereich von Presslufthammer + Motorsäge
    Quelle: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/urteile-zu-hausmusik-jetzt-aber-ruhe-1.2231673

    Und wir haben mal bei SAXOPHONIC im Selbstversuch die Dezibelzahl beim Saxophonspiel mit einer app ermittelt.
    Sowohl im großen store – Raum als auch in der Anspielkabine sind wir mit einem Altsaxophon und mit einem Tenorsaxophon auf eine Dezibelzahl von 95-105 gekommen

    Apropos, das Gericht hat festgelegt……nachfolgend ein paar Gerichtsurteile zum Thema Hausmusik, Musizierzeiten und Profimusiker:

    Und wenn sich der Profimusiker die Hausmusik und den Musikunterricht im Mietvertrag hat erlauben lassen? ….Dann sieht die Sache schon ein bisschen anders aus.

    • Das Landgericht Frankfurt (2/25 O 359/89) entschied vor langer Zeit, dass eine Klavierlehrerin werktags zwischen 7 und 17 Uhr spielen dürfe. Zwischen 17 und 22 Uhr dürfe sie nochmals drei Stunden ans Klavier. Nur am Wochenende müsse sie sich mit fünf Stunden begnügen. Das Landgericht Flensburg (7 S 167/92) erlaubte der Familie eines Berufsmusikers Geige, Violine, Bratsche oder Cello täglich acht Stunden lang zu spielen, an Sonn- und Feiertagen nur sechs Stunden. Quelle: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/urteile-zu-hausmusik-jetzt-aber-ruhe-1.2231673

    Also, Du merkst schon, so ganz eindeutig und klar ist die ganze Sache mit der Überei und den Nachbarn nicht. Es ist daher ratsam, dass Du Dich über die Verordnungen informierst, die dort gelten wo Du üben möchtest.

    Als Essenz aus der ganzen hier zusammengetragenen Verordnungsbandbreite möchten wir aber mal mit Vorsicht und vorbehaltlich der eigenen Überprüfung behaupten, dass Du als Saxophonist niemanden verärgern sollest, wenn Du nicht mehr als 2 Std. täglich Saxophon spielst und am Sonntag nicht mehr als 1 Std. und dabei großzügige und freundliche Ruhezeiten einhältst wie z.B. werktags Mittagsruhe von 12 – 15h + Nachtruhe von 20 – 8h, sonntags Mittagsruhe von 12 – 15h + Nachtruhe von 19 – sonntäglichen 😉 10h einhältst. Diese Aussage entspricht unserer ganz persönlichen Essenz und stellt ausdrücklich keinerlei Rechtsberatung dar!

    Neben RECHT gibt es auch noch RÜCKSICHT

    Und wenn es Dir gar nicht um Recht geht und Du auch der Meinung bist, dass es innerhalb einer Gemeinschaft eh im Sinne aller ist, Rücksicht zu nehmen, dann hätten wir hier auch noch ein paar Impulse zu Alternativen 😉

    • Städte und Gemeinden bieten oft spezielle Probenräume an. Entweder findest Du diese auf der Homepage Deiner Heimatgemeinde oder rufst einfach beim Rathaus an und fragst nach. Manchmal bieten auch Volkshochschulen oder kulturelle Begegnungsstätten solche Probenräume an und Du kannst dort saxophonieren. Teils sogar kostenlos, meist aber gegen einen geringen Beitrag.
    • Die nächste Möglichkeit ist bei Musikschulen anzufragen. Selbst wenn Du dort keinen Unterricht nimmst, findet man manche Musikschulen, die ihre Proberäume Hobby- und Profispielern zur Verfügung stellen. Hier musst Du ggf.mit etwas höheren Nutzungskosten rechnen.
    • Wenn Du einen festen Saxophonlehrer hast, frag ihn, vielleicht hat er einen Raum für Dich. Selbst wenn er Dir keine eigenen Räume anbieten kann, kannst Du von ihm vielleicht wertvolle Hinweise bekommen.
    • Vernetze Dich mit anderen Musikern. Diese Musiker müssen keine Saxophonisten sein. Musik hat immer eine verbindende Wirkung – nutze diese. Die Möglichkeiten, die sich Dir hier eröffnen können, sind teils unerwartet und meist unplanbar. Vielleicht hat einer Deiner Musikerfreunde ein ländlich gelegenes Haus oder eine beheizbare Laube, wo es niemanden in direkter Nachbarschaft gibt.
    • In den wärmeren Monaten einfach mal zum Lieblingsplatz in der Natur gehen, einem Waldsee oder einer schönen Wiese – die Natur musiziert auch ständig, vielleicht findet Ihr gemeinsam eine Melodie oder improvisiert Euch zusammen oder Du übst Dich darin, Dich nicht ablenken zu lassen.
    • Bunker mieten – sowas geht auch als Proberaum. Das BGZ (Bunker Gemeinschaftszentrum) bietet das im gesamten Ruhrgebiet seit 1975 als Musikproberäume an. Hier findest Du eine Übersicht und Belegungsplan http://www.musikprob.de/

    Vieles ist vorstellbar!

    Und wenn Du noch weitere Ideen dazu oder Erfahrungen mit anderen ÜbeMöglichkeiten gemacht hast, lass es uns bitte wissen, damit wir das als Impulse an andere Saxophonisten weitergeben können. Teilen macht Freude 😉